Warum Behandlung im Voraus Planen?
- Was geschieht mit mir, wenn ich durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst mitteilen kann, welche Behandlung ich wünsche und welche nicht?
- Wie kann ich sicherstellen, dass meine Vorstellungen auch dann berücksichtigt werden?
Was bedeutet Behandlung im Voraus Planen?
- Wir sprechen mit den Bewohner*innen über ihren Behandlungswillen für den Fall künftiger gesundheitlicher Krisen. Dabei können ihre Bevollmächtigen/Betreuer und/oder Angehörige einbezogen werden.
- Wir unterstützen Bevollmächtigte/Betreuer bei der stellvertretenden Vorausplanung, wenn der*die Bewohner*in dauerhaft nicht mehr selbst entscheiden kann.
- Wir kooperieren mit dem Hausarzt.
- Wir helfen, als Ergebnis dieser Gespräche eine Vorausverfügung (z.B. Patienentenverfügung) zu erstellen.
- Dabei dokumentieren wir die für Notfälle wichtigen Entscheidungen auf einem seperaten Bogen, sodass diese Beachtung finden können.
- Wir sorgen dafür, dass die Verfügungen bei Bedarf - insbesondere im Notfall - zur Hand sind.
- Wir unterstützen bei der Aktualisierung, wenn Wünsche, gesundheitliche Situation sich im Laufe der Zeit verändern.
An wen richtet sich das Angebot?
- An alle Bewohner*innen unser Einrichtung, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand.
Unser Anliegen
- Wir wollen, dass die Bewohner*innen unser Einrichtung bei schwerer Krankheit so behandelt werden, wie sie das wünschen - auch wenn sie selbst dann nicht entscheiden können.
- Es ist unser Anliegen, diese Wünsche gut kennenzulernen und ihnen zur Umsetzung zu verhelfen.
- Wir bieten Ihnen an, hierüber mit Ihnen zu sprechen und diese Wünsche aufzuschreiben.
Ihre Ansprechpartnerin im Haus
Lieselotte Keck-Benz (qualifizierte Gesprächsbegleiterin), Dienstags: 09:00-13:00 Uhr unter 08091-569219 oder per Mail: lieselotte.keck-benz@awo-obb.de
Das Angebot steht Ihnen, wenn sie gesetzlich versichert sind, unentgeltlich zur Verfügung.